Wir zeigen, wie Mieter*innen richtig angelegt werden und dabei auf den Datenschutz achtet
Es ist wichtig, dass sich Mieter*innen wohl in ihrem Zuhause fühlen. Das Schützen ihrer Privatsphäre steht somit ganz oben auf der Liste von Prioritäten. Daher zeigen wir hier, wie die Zutrittsberechtigungen für Mieter*innen richtig auf dem my.keyota Portal angelegt werden, um sicherzustellen, dass nur sie Kontrolle über ihre Wohnungstür haben.
Mieter-Nutzung einstellen
Bevor ein*e Mieter*in hinzugefügt werden kann, muss das Smart Lock erst als Mietertür gekennzeichnet werden. Das digitale Türschloss wird dafür zunächst ganz normal eingebaut und eingerichtet. Nachdem das Smart Lock im my.keyota Portal hinterlegt wurde, wird in seinen Einstellungen der Toggle für die Mieter-Nutzung aktiviert. Anschließend hat man als Vermieter*in keinen Zugriff mehr auf die Verwaltung der Zutrittsberechtigungen für dieses Schloss und ebenso keine Einsicht mehr in dessen Protokollierung.
Mieter*in einladen
Unter dem Reiter „Benutzerverwaltung“ können neue Nutzer*innen eingeladen werden. Hier kann angegeben werden, dass es sich bei dem*der neuen Benutzer*in um ein Mietverhältnis handelt. Im Anschluss wird dann ausgewählt, welche Rechte vergeben werden sollen. Hierbei ist wichtig zu bedenken, dass die Mieter*innen volle Kontrolle über das Schloss für ihr Zuhause haben sollten, um beispielsweise Batteriewechsel selbstständig durchführen zu können.
Nachdem alles eingestellt ist, kann die Einladung versendet werden. Ausstehende Einladungen können unter dem Reiter „Benutzerverwaltung“ gefunden werden. Es kann nur eine Person pro Mietertür eingeladen werden. Diese hat das volle Verwaltungsrecht für dieses Schloss und kann dann Zutrittsberechtigungen für die restlichen Bewohner*innen erstellen.
Einladung angenommen
Wenn die Einladung angenommen wurde, hat die Person, volle Kontrolle über die Verwaltung und Einsicht in die Protokollierung ihrer Wohnungstür. Sie kann dann ebenfalls Hardware-Token oder Virtuelle Token anlegen und an andere Bewohner*innen oder Personen weitergeben. Diese können nicht von dem*der Vermieter*in eingesehen werden. Das gilt auch für Zutrittsberechtigungen, die von dem*der Mieter*in für die Hauseingangstür an andere Bewohner*innen vergeben wurden.
Wird das Mietverhältnis beendet, kann der*die Mieter*in entfernt werden und die Tür dem*der neuen Mieter*in zugeordnet werden.
Reguläre Nutzer*innen
Wie bei der Mieter-Nutzung auch, können die einzelnen Rechte einfach und übersichtlich pro Schloss individuell vergeben werden. Anders ist hier jedoch, dass jegliche Aktivitäten, wie das Erstellen und Versenden von Zutrittsberechtigungen, sowie die Protokollierung der Schlösser, für die Admins ersichtlich sind.
Alles im Überblick
- Smart Locks können für die Mieter-Nutzung gekennzeichnet und somit zu Mietertüren werden.
- Mieter*innen haben so volle Privatsphäre. Sie haben alleinige Kontrolle über die Verwaltung der Zutrittsberechtigungen und die Einsicht in die Protokollierung ihrer Wohnungstür.
- Die Mieter*innen erstellen und versenden die Zugangsberechtigungen selbstständig an weitere Bewohner*innen.
- Die von den Mieter*innen erstellten Zutrittsberechtigungen können nicht von den Vermieter*innen eingesehen werden. Das gilt bei der Wohnungs- sowie der Hauseingangstür.
- Im Gegensatz dazu, sind jegliche Aktivitäten regulärer Nutzer*innen für die Admins ersichtlich.
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